Ziele BI-Nohfelden

Wer sind wir?

Im November 2012 wurden interessierte Bürger durch Pressemitteilungen unmittelbar betroffener Anwohner der DEPONIE SÖTERN-WALDBACH aufgeschreckt: Der Betreiber der Deponie beantragte die Erweiterung der einzulagernden Abfallarten. Es sollen u.a. nun auch 17 „gefährliche“ Abfälle, z.T. sehr „exotische“ Abfälle, deponiert werden. Dabei handelte es ich um verschiedene Asbestabfälle und um Abfälle, die giftiges Quecksilber, Cadmium, PAK’s (polyaromatische Kohlenwasserstoffe) usw. enthalten.

Daraufhin gründete sich die „Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nohfelden,“ die bereits an ihrem Gründungstag 75 Mitglieder aufweisen konnte.

 

Was sind unsere Beweggründe?

Wir fürchten um unsere Gesundheit und wollen Verantwortung für Natur und Umwelt und damit für unsere Lebensqualität übernehmen. Zudem passt eine Erweiterung des Abfallschlüsselkataloges nicht in die wirtschaftliche Entwicklung unserer strukturschwachen Region. Gefährliche Abfälle widersprechen insbesondere:

- Naturpark Saar-Hunsrück

- Nationalpark Saar-Hunsrück (ca. 700 m Entfernung)

- Ferienpark Bostalsee (ca. 3 km Entfernung)

- Keltischer Ringwall Otzenhausen (ca. 2,5 km Entfernung)

- Trinkwasserreservoir „Primstalsperre“ (ca. 3,0 km Entfernung)

- Keltenpark Otzenhausen (ca. 2,5 km Entfernung)

- Nahrungsmittelindustrie in Otzenhausen (ca. 3,0 km Entfernung)

- Golfplatz Eisen (ca. 1,0 km Entfernung)

- Europäische Akademie Otzenhausen -EAO- (ca. 2,5 km Entfernung)

Die Entwicklung des sanften Tourismus (gestützt auch mit vielen Steuermillionen für den Ferienpark Bostalsee) und der Garant wichtiger Arbeitsplätze in der Nahrungsmittelindustrie werden durch die Interessen eines EINZELNEN Unternehmers in Frage gestellt.

Hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Betreibers gibt es zahlreiche aktenkundige Verstöße und großes Misstrauen seitens der BI.

 

Was war die ursprüngliche Betriebsgenehmigung?

Um eine Beurteilung des Gefährdungspotentials der Deponie vornehmen zu können, wurde Akteneinsicht in die Betriebsgenehmigungen genommen. Dabei traten aus unserer Sicht eklatante Missstände mit, im Nachhinein fragwürdigen, Argumenten zu Tage. Genehmigt wurde 2003 eine „unbedeutende“ Bauschuttdeponie in Sötern-Waldbach. Bei dem Gelände handelte es sich um einen „Baggersee“ der ehemaligen Dampfziegelei Sötern. Im Laufe der Jahre hatte sich dieser See zu einem wunderschönen Biotop entwickelt, die einheimische Bevölkerung nutzte diesen u.a. zum Baden und Verweilen. Dieses Biotop wurde der Errichtung einer Bauschuttdeponie geopfert. Die zuständige Genehmigungsbehörde (damals LfU, heute LUA) begründete dies u.a. anderem folgendermaßen:

- Entsorgungssicherheit bezüglich Erdmassen und Bauschutt im Kreis St. Wendel, insbesondere der Gemeinde Nohfelden.

- Vorteil für das ALLGEMEINWOHL wegen kurzer Entsorgungswege.

- Beseitigung eines landschaftlichen SCHANDflecks durch die Verfüllung des Baggersees.

- Deponie für mineralische, inerte Abfälle ohne wesentliche Auslaugbarkeit, Reaktionsfähigkeit und Schadstoffgehalt der Abfälle.

- Das Vorhaben hat keine nachteiligen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft.

Bereits 2003 wurde der „gefährliche Abfall“ 170605* beantragt und genehmigt. Hierbei handelt es sich um Baustoffe, die festgebundenen Asbest enthalten, ein Beispiel hierfür sind die Welleternitplatten auf unseren Dächern.

 

Was geschah dann?

Bei der vorhandenen Deponie handelt es sich heute um eine Deponie der Klasse I (DK I) mit einer Basisabdichtung aus Ton. 2009 wurde die Deponieverordnung geändert. Dadurch besteht nun grundsätzlich die Möglichkeit „Sondermüll“, welcher früher zwingend auf eine Sondermülldeponie gehört hätte, auf einer Deponie der Klasse I einzulagern, wenn der Schadstoffgehalt/Auslaugbarkeit gewisse Grenzwerte nicht überschreitet. Auf Grund dieser Gesetzesänderung wurden vom LUA weitere Abfallarten genehmigt, von denen 5 als „gefährlich“ eingestuft werden.

Inzwischen wurden vom gleichen Betreiber der Deponie Sötern-Waldbach das ehemalige Feldspatwerk Türkismühle und der Steinbruch Achsenschleife bei Ellweiler erworben. Die Ausmaße dieser beiden Abbaustellen sind nochmals größer als die Fläche/das Volumen der Deponie Sötern-Waldbach. In die Grube Ellweiler wurden mittlerweile tausende Tonnen Ton eingebracht. Soll hier eine weitere Basisabdichtung für eine Deponie hergestellt werden?

Die drei Gruben befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, Luftlinie jeweils um die 5 km. Soll der Hochwald DIE Mülldeponie der Region und darüber hinaus werden?

 

Was schreibt das Gesetz vor?

Die Deponie Sötern-Waldbach wurde als unbedeutende Bauschuttdeponie mittels einfachem Plangenehmigungverfahren (OHNE Beteiligung der Öffentlichkeit) genehmigt.

Das maßgebende „Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz (KrW-/AbfG)“ beschreibt aber ganz eindeutig, dass für „gefährliche Abfälle“ ein PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN (mit Beteiligung der Öffentlichkeit) angewendet werden muss!

Bereits bei der ursprünglichen Betriebsgenehmigung (festgebundener Asbest, 170605* = gefährlicher Abfall) bzw. der Erweiterung 2009 „gefährliche“ Abfälle wurde KEIN Planfeststellungsbeschluss erwirkt:

Besitzt der Betreiber für die Einlagerung gefährlicher Abfälle damit überhaupt eine gesetzeskonforme Betriebsgenehmigung?

Dies haben wir beim Umweltministerium nachgefragt.

„Aushebelungen“ der Betriebsgenehmigungen durch Ausnahmezulassungen:

Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Ausnahmezulassungen bezüglich der Einlagerung gefährlicher Abfälle erteilt. So wurden Abfallschlüssel gefährlicher Abfälle (170601*, 120116*, 170803* usw.) nachträglich bewilligt, die nicht Gegenstand der Betriebsgenehmigung sind, geschweige denn Gegenstand eines „regulären“ Genehmigungsverfahrens waren.

Eine Krönung dieser Ausnahmezulassungen stellt sicherlich die vom 18. August 2009 dar, mittels welcher die Ablagerung von 15.000 t, d.h. ca. 800 Schwerlast-LKW (!), aus Italien stammendem “Boden mit Anteilen an asbesthaltigem Isolationsmaterial (AVV 170601*)“ gestattet wurde.

Dies hatte weder etwas mit der Entsorgungssicherheit der Nohfeldener Bürger noch mit deren Allgemeinwohl zu tun!

Der gefährliche, schwachgebundene Asbest AVV 170601* war NIE genehmigt und führt die Genehmigung der unbedeutenden Deponie mittels einfachem Plangenehmigungs-verfahren endgültig ad absurdum!

Die saarländische Genehmigungsbehörde (LUA) „interpretierte“ den von italienischer Seite vorgegebenen Abfallschlüssel (170601*) für schwachgebundenen Asbest einfach in 170605* für festgebundener Asbest um. Damit durfte dieser dann eingelagert werden...

Wie wurde dieser Abfall durch halb Europa transportiert? Mit den Maßgaben für schwach gebundenen Asbest? Wie wurde er dann eingelagert (verfestigt)? Oder wurde er als

festgebundener Asbest angefahren obwohl schwachgebundener Asbest enthalten war? Wurde dem Gesundheitsschutz der Arbeiter und Anwohner ausreichend Beachtung geschenkt?

 

Was bedeutet dies alles?

Hier wird ein Umfeld aus Intransparenz und Irritationen geschaffen. Scheinbar soll niemand offiziell wissen, welche Abfälle eingelagert werden (siehe Ausnahmezulassungen, nur nach langwieriger Akteneinsicht einsehbar). Ist dieses Vorgehen zeitgemäß und für die betroffenen Anwohner überhaupt hinnehmbar?

Die Begründungen der ursprünglichen Betriebsgenehmigung erscheinen befremdend. Was hat diese Betriebsgenehmigung noch mit der Realität (u.a. ausländischer, gefährlicher Abfall) zu tun?

Wie können die Interessen eines einzelnen Unternehmers über die Interessen einer ganzen Region gestellt werden? Wie kann durch die Einlagerung „gefährlicher Abfälle“ die strategische Entwicklung unseres Wirtschaftsstandortes (sanfter Tourismus/Nahrungs-mittelgewerbe) regelrecht torpediert werden?

Seitens des Betreibers und der Genehmigungsbehörde wird alles getan, um die Deponie zu erweitern und den Ertrag der Deponie zu steigern. Gleichzeitig wird NULL Energie zum Wohle und zum Schutz der Bevölkerung aufgewandt. Hierbei seien insbesondere der Schwerlastverkehr und der Staubaustrag aus der Deponie zu genannt.

 

Was ist bisher geschehen (z.T. auf Druck der BI)?

- Der Antrag von 2012 bzgl. der Erweiterung des Abfallschlüsselkataloges wurde vom Betreiber zurückgezogen.

- Inoffiziell sollen von den ursprünglich 17 „gefährlichen“ Abfällen 4 „gefährliche“ Abfälle dennoch beantragt werden, insbesondere AVV 170601* schwach gebundener Asbest, der das Gefährdungspotenzial maßgeblich nach oben schrauben würde.

- Im Internet wird nicht mehr mit einer Bahnentladerampe geworben.

- Ebenso wird nur noch mit einer Deponie DK I geworben, der Zusatz LAGA Z3 (betrifft u.a. den Schadstoffgehalt der Abfälle) ist entfallen.

- Ein vom LUA selbst vorgeschlagener und zugesicherter Gesprächstermin wurde seitens der Genehmigungsbehörde kurzfristig abgesagt und anschl. nicht mehr als erforderlich angesehen und wahrgenommen.

 

Was sind unsere Forderungen?

- Annahmestopp gefährlicher Abfälle!

- Offenlegung aller Ausnahmezulassungen!

- Keine Erteilung weiterer Ausnahmezulassungen!

- Überprüfung der Betriebsgenehmigungen!

- Prüfung hinsichtlich weiterer notwendiger Auflagen zum Schutze der Bevölkerung!

- Einhaltung sämtlicher Genehmigungsauflagen durch den Betreiber!

- Entlastung der Anwohner, insbesondere beim Schwerlastverkehr (derzeit bis zu 264 LKW-Bewegungen täglich erlaubt)!

- Transparenz des Deponiebetriebes!

- Eine Antwort der Politik auf alle Fragen!

 

Wer unterstützt uns?

Die Öffentlichkeit reagiert sehr sensibel auf die Deponie und deren Betreiber. Wir sind uns allen unserer ENTSORGUNGSPFLICHT bewusst. Für einen Abfalltourismus aus Italien, Slowenien, Tschechien usw. fühlen wir uns nicht verantwortlich. Insbesondere auch deswegen haben sich unseren Forderungen voll angeschlossen:

- Naturpark Saar-Hunsrück

- Landrat St. Wendel

- Gemeinderat Nohfelden, ALLE Fraktionen

- NABU St. Wendel

- Gemeinde Nonnweiler

- Ortsrat Sötern

- Ortsrat Eisen

- BI Nonnweiler

- Förderverein Grundschule Sötern

- KKV Eisen

- Sportverein Eisen

- BUND Obere Nahe

und mittlerweile viele besorgte Bürgerinnen und Bürger